42 Vergaberichtlinie für Mietwohnungen der WORADO
Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Dormagen am 5.12.2024 Vergaberichtlinie für Mietwohnungen der WORADO
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lierenfeld,
wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 5. Dezember 2024 zu nehmen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung stellt sicher, dass die Vergabe der von der WORADO erstellten Mietwohnungen in einem transparenten und fairen Verfahren nach standardisierten, den Fördervorgaben entsprechenden, vorab festgelegten Richtlinien erfolgt.
Dieses Verfahren wird in der Sitzung detailliert vorgestellt.
Begründung:
Nach derzeitiger Planung wird die WORADO in den kommenden Monaten und Jahren mehrere hundert Mietwohnungen – mit und ohne öffentliche Fördermittel – fertigstellen. Nach Aussage der Verwaltungsspitze ist die Liste der Mietinteressenten derzeit lang. Gemäß der Antwort vom 21.05.24 auf unsere diesbezügliche Anfrage liegen der
Stadt und der WORADO mit Stand Mai d. J. insgesamt etwa 900 Wohnungsanfragen vor. Die Anzahl der Wohnungs- Bewerber / Bewerberinnen wird daher zumindest für einen gewissen Zeitraum die Anzahl der zu vergebenden Wohnungen übersteigen.
In dem Schreiben vom 21.05.2024 heißt es weiterhin: „Die Kriterien für die Vergabe von Wohnungen sind auf der Homepage unter www.worado.de dargestellt (siehe auch Anlage). Bei den geförderten Wohnungen erfolgt die Vergabe der Wohnungen in enger Abstimmung mit F 57/Fachbereich Integration (Abteilung Soziales Wohnen), da die Stadt Dormagen hier ein Belegungsrecht hat. Die freifinanzierten Wohnungen werden
nach den o.g. Kriterien vergeben.“
Laut Worado-Homepage erkennt das Gesetz beim geförderten Wohnungsbau für bestimmte Personengruppen eine besondere Dringlichkeit an: „Hierzu gehören zum Beispiel kinderreiche Familien, Schwangere, Alleinerziehende, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen ab Vollendung des 60. Lebensjahres.“
Anhand dieser Kriterien sollte analog zu dem Vergabeverfahren von Baugrundstücken eine Bewertungsmatrix sowohl für die mit öffentlichen Fördergeldern (teil-) finanzierten als auch für die völlig frei finanzierten Wohneinheiten erarbeitet werden.
Für letztere spielen neben der familiären Situation oder dem Alter sicherlich auch das Einkommen oder die Bonität der künftigen Mieter eine Rolle. Das Wohnungsvergabeverfahren sollte in der derzeitigen Situation eines Nachfrageüberhangs unbedingt transparent, der Öffentlichkeit bekannt und gerichtsfest sein.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Meyer
Fraktionsvorsitzender